Glossar Erwachsenenschutzrecht
Mit dem Ziel, die Verständigung über die Sprachgrenzen hinaus zu vereinfachen,
hat die KOKES in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei ein dreisprachiges Glossar (deutsch, französisch, italienisch) zum Erwachsenenschutzrecht erstellt und die Standeskanzlei Graubünden hat die Begriffe ins Rätoromanische übersetzt:
Die aktuelle Version enthält die Fachbegriffe und einzelne Sprachwendungen aus dem Gesetzestext. Das Glossar soll fortlaufend ergänzt werden mit Begriffen und Wendungen, die sich bei der Umsetzung des neuen Rechts in der Praxis etablieren. Die Nutzerinnen und Nutzer sind eingeladen, allfällige Ergänzungsvorschläge dem Generalsekretariat zu melden (bitte Mail an info@kokes.ch).