Zweck, Mittel, Organe
Zweck
Die Konferenz bezweckt (Art. 2 der Statuten):
- die Behandlung und Koordination von Fragen des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie damit verwandter Fragen;
- die Förderung der Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes;
- die Information und Dokumentation der Mitglieder;
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz tätiger Personen.
Mittel
Die Konferenz erfüllt diesen Zweck durch (Art. 3 der Statuten):
- Durchführung von Plenarversammlungen, Fachtagungen und anderer Veranstaltungen;
- Herausgabe der Zeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz und anderer Publikationen;
- Ausarbeitung von Berichten, Empfehlungen und Konzepten;
- Zusammenarbeit mit Organisationen ähnlicher Zweckbestimmung.
Organe der Konferenz sind (Art. 5 der Statuten):
- die Plenarversammlung;
- der Vorstand;
- das Präsidium;
- das Generalsekretariat;
- die Kommissionen, Arbeitsgruppen und die Redaktion;
- die Kontrollstelle.
Mitglieder der Konferenz sind die Kantone (Art. 4 Abs. 1 der Statuten).
Statuten
Kontakt:
Diana Wider E-Mail