Ernennung der geeigneten Beistandsperson
Wer passt zu wem?
Die KOKES hat Empfehlungen zur Ernennung der geeigneten Beistandsperson verfasst.
Die Empfehlungen wurden auf der Basis von Good-Practice-Beispielen aus den Kantonen erarbeitet und mit Vertreter/innen von KESB, Fachstellen für private Beistandspersonen, Aufsichtsbehörden und Berufsbeistandschaften diskutiert. 22 Kantone sowie der Schweizerische Verband der Berufsbeistandspersonen haben sich an einer fachtechnischen Konsultation beteiligt.
Die Empfehlungen haben zum Ziel, die Unterstützung für schutzbedürftige Personen bedarfsgerecht auszugestalten. Es werden Kriterien definiert, um der verbeiständeten Person je nach ihrem Bedarf eine private Beistandsperson, eine Fachbeistandsperson oder eine Berufsbeistandsperson zur Seite zu stellen.
Die schweizweit gültigen Standards dienen den politisch Verantwortlichen als Orientierungsrahmen und unterstützen die KESB sowie die vorgelagerten Stellen bei der Überprüfung und Weiterentwicklung ihrer aktuellen Praxis.
Insgesamt wurden 10 Standards formuliert, die in einem 36-seitigen Bericht hergeleitet sind.
Falls Sie ein gedrucktes Exemplar wünschen, melden Sie sich bitte per Mail.
Empfehlungen (Broschüre)
Faktenblatt mit den 10 Standards
Medienmitteilung (31. Januar 2025)
Beitrag in der Tagesschau (2. Februar 2025)