Fachtagung 2010 - Interdisziplinarität
Interdisziplinarität - Herausforderung und Chance des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
Interdisziplinäre Zusammenarbeit betrifft sämtliche Akteure im Kindes- und Erwachsenenschutz und bedeutet, dass eine konkrete Fragestellung mit den jeweiligen disziplinären Methoden untersucht, die Ergebnisse ausgetauscht und eine gemeinsame Synthese gefunden wird. Das Resultat ist nicht nur ein reines Nebeneinander der Erkenntnisse der verschiedenen Disziplinen, sondern eine Verknüpfung der Erkenntnisse der verschiedenen Disziplinen zu einem neuen Ganzen. An der Fachtagung vom 8./9. Sept. 2010 wurde den Fragen nachgegangen, was es allgemein für eine erfolgreiche interdisziplinäre Zusammenarbeit braucht und worin für die involvierten Disziplinen die zentralen Herausforderungen im gegenseitigen Austausch bestehen. In Arbeitskreisen wurden zudem spezifische Aspekte des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts thematisiert.